Wohnraum gesucht für Asylsuchende
Obschon es in den letzten Monaten zu einem leichten Rückgang der Asylgesuche auf Stufe Bund kam, bleibt die Situation im Asylbereich im Hinblick auf die angespannte weltpolitische Lage äusserst volatil und je nach Entwicklungen sind höhere Asylgesuchszahlen und Zuweisungen zu erwarten. Gleichzeitig sind Wegzüge oder Umteilungen bestehender zugewiesener Personen grundsätzlich jederzeit möglich.
Alle Gemeinden im Kanton Aargau sind verpflichtet, entsprechend ihrer schweizerischen Wohnbevölkerung vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer (inkl. Personen mit Schutzstatus S) aufzunehmen. Die Gemeinde Schwaderloch kommt aktuell ihrer Aufnahmepflicht vollumfänglich nach. Um aber mittelfristig die Aufnahmequote – insbesondere wenn die Asylquote wieder ansteigen sollte – weiter erfüllen zu können, sucht der Gemeinderat Schwaderloch vorsorglich zusätzlichen Wohnraum für die Unterbringung von Migrantinnen und Migranten. Der Kanton verrechnet Gemeinden, welche ihrer Aufnahmepflicht nicht oder nur ungenügend nachkommen, eine monetäre Ersatzvornahme.
Meldungen von leerstehenden oder freiwerdenden, im Idealfall bereits möblierten Wohnungen oder Häusern (auch für eine Zwischennutzung) nimmt die Gemeindeverwaltung gerne per E-Mail (gemeindeverwaltung@schwaderloch.ch) entgegen. Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
Im April 2025
Gemeinderat Schwaderloch