Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
Bäume und Pflanzen, deren Geäst oder Blätter zu weit in Strassen und Wege hinausragen, können die Sicht von allen Verkehrsteilnehmern verringern und zu gefährlichen Situationen führen.
Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen und privaten Strassen, Fusswegen und Plätzen werden aufgefordert, die Bäume, Sträucher, Hecken und Einfriedungen, welche in den Strassen- bzw. Gehweg hineinragen zurück zu schneiden.
Seitlich hat der Rückschnitt bis auf die Grundstücksgrenze zu erfolgen. Über Strassen muss die Fahrbahn bis auf eine Höhe von mindestens 4.50 m freigehalten werden. Über Fusswegen und Trottoirs muss die Freihaltehöhe mind. 2.50 m betragen. Strassenlampen, Verkehrssignaltafeln, Spiegel, Strassennamensschilder und Hydranten dürfen nicht überwachsen sein. Der Gemeinderat dankt den Eigentümern für den regelmässigen Rückschnitt.
Informationen
- Datum
- 25. Juni 2024
- Herausgeber/-in
- Gemeindeverwaltung
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindekanzlei | 056 247 10 00 | gemeinde@schwaderloch.ch |